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DSGVO für Websites in Deutschland
Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und Compliance.
BeoHosting Team
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Zuletzt aktualisiert:
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt für jede Website, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet — in Deutschland wird sie durch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und das TDDDG (Cookie-Einwilligung) ergänzt. Wenn Ihre Website ein Kontaktformular, eine Newsletter-Anmeldung oder einen Webshop hat, ist die DSGVO-Konformität verpflichtend.
DSGVO für Websites in Deutschland
Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung ist verpflichtend und muss klar angeben: wer die Daten verarbeitet, welche Daten warum erhoben werden, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer, an wen die Daten weitergegeben werden, die Nutzerrechte und die Kontaktdaten. Nutzen Sie Generatoren wie PrivacyPolicies.com als Ausgangspunkt und passen Sie das Ergebnis an Ihre Website an.
Fügen Sie einen Cookie-Banner hinzu
Wenn Sie Google Analytics, Facebook Pixel, eingebettete YouTube-Videos oder ein Marketing-/Analyse-Tool verwenden, ist ein Cookie-Banner mit granularen Einwilligungsoptionen verpflichtend. WordPress-Plugins: Cookie Notice, CookieYes, Complianz. Der Banner muss erscheinen, bevor ein nicht notwendiger Cookie gesetzt wird.
Installieren Sie ein SSL-Zertifikat
Die DSGVO verlangt „geeignete technische Maßnahmen" zum Schutz personenbezogener Daten. SSL/HTTPS ist die Grundlage. BeoHosting enthält in jedem Paket ein kostenloses Let's-Encrypt-SSL — aktivieren Sie AutoSSL im cPanel und erzwingen Sie HTTPS über die .htaccess.
Ergänzen Sie Einwilligungs-Checkboxen in Formularen
Jedes Formular, das personenbezogene Daten erhebt (Kontakt, Newsletter, Registrierung), muss eine ausdrückliche Opt-in-Checkbox (nicht vorausgewählt) mit einem klaren Link zur Datenschutzerklärung enthalten. Speichern Sie den Zeitstempel der Einwilligung bei jeder Übermittlung zu Nachweiszwecken.
Definieren Sie Speicherdauer und Nutzerrechte
Speichern Sie personenbezogene Daten nur so lange wie nötig. Dokumentieren Sie die Speicherfristen. Setzen Sie die Nutzerrechte um: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Bieten Sie einen klaren Kontaktkanal für Betroffenenanfragen (z. B. privacy@ihrunternehmen.de).
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab
Sie benötigen einen AVV mit jedem Auftragsverarbeiter, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet — Hosting-Anbieter, E-Mail-Anbieter, Analyse, CRM, Zahlungsdienstleister. BeoHosting stellt auf Anfrage einen AVV bereit.
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